§ 35a HSchG - Zweijährige Sonderlehrgänge für Aussiedler
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Schulgesetz (HSchG)
- Amtliche Abkürzung
- HSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 72-123
Zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Aussiedler führen zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Sie werden durch berufliche Fachrichtungen geprägt, die sich in Technik und Wirtschaft gliedern. § 31 Abs. 5 gilt entsprechend.