§ 4 1. DV-BEG - Witwer
Bibliographie
- Titel
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (1. DV-BEG)
- Amtliche Abkürzung
- 1. DV-BEG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 251-1-1
Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.