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§ 16 HLbG - Nähere Ausgestaltung des Studiums, der Praktika, der schulpraktischen Studien und des Praxissemesters

Bibliographie

Titel
Hessisches Lehrerbildungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
HLbG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-125

Die nähere Ausgestaltung des Studiums wird durch Rechtsverordnung mit Regelungen insbesondere

  1. 1.

    über die Gestaltung und die Inhalte sowie die Gewichtung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule in der modularen Studienstruktur,

  2. 2.

    zur Durchführung der Praktika, der schulpraktischen Studien und des Praxissemesters,

  3. 3.

    über die Voraussetzungen zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für eine besondere berufliche Fachrichtung

bestimmt.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch § 71 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 24. März 2015 (GVBl. S. 118)