§ 16 HLbG - Nähere Ausgestaltung des Studiums, der Praktika, der schulpraktischen Studien und des Praxissemesters
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Lehrerbildungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HLbG,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 322-125
Die nähere Ausgestaltung des Studiums wird durch Rechtsverordnung mit Regelungen insbesondere
- 1.
über die Gestaltung und die Inhalte sowie die Gewichtung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule in der modularen Studienstruktur,
- 2.
zur Durchführung der Praktika, der schulpraktischen Studien und des Praxissemesters,
- 3.
über die Voraussetzungen zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für eine besondere berufliche Fachrichtung
bestimmt.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch § 71 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 24. März 2015 (GVBl. S. 118)