Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
UrhWahrnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
440-12

Vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1294)

Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 440-8 (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 13 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
Erlaubnispflicht1
Erteilung der Erlaubnis2
Versagung der Erlaubnis3
Widerruf der Erlaubnis4
Bekanntmachung5
Zweiter Abschnitt
Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Wahrnehmungszwang6
Verteilung der Einnahmen7
Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen8
Rechnungslegung und Prüfung9
Auskunftspflicht10
Abschlußzwang11
Gesamtverträge12
Tarife13
Pflichten des Veranstalters13a
Vermutung der Sachbefugnis13b
Schiedsstelle14
Einigungsvorschlag der Schiedsstelle14a
Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag 14b
Streitfälle über Gesamtverträge14c
Verfahren vor der Schiedsstelle15
Gerichtliche Geltendmachung16
Ausschließlicher Gerichtsstand17
Dritter Abschnitt
Aufsicht über die Verwertungsgesellschaft
Aufsichtsbehörde18
Inhalt der Aufsicht19
Unterrichtungspflicht20
Weitergabe von Einfuhrmeldungen20a
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Zwangsgeld21
(weggefallen)22
Bestehende Verwertungsgesellschaften23
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen24
Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte25
Aufgehobene Vorschriften26
Anhängige Verfahren26a
Geltung im Land Berlin27
In-Kraft-Treten28

(1) Amtl. Anm.:

Ändert Bundesgesetzbl. III 368-1, 703-1; hebt auf Bundesgesetzbl. III 440-8, 440-8-1