Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
UrhWahrnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
440-12

Vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1294)

Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 440-8 (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1739)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
Erlaubnispflicht1
Erteilung der Erlaubnis2
Versagung der Erlaubnis3
Widerruf der Erlaubnis4
Bekanntmachung5
Zweiter Abschnitt
Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Wahrnehmungszwang6
Verteilung der Einnahmen7
Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen8
Rechnungslegung und Prüfung9
Auskunftspflicht10
Abschlußzwang11
Gesamtverträge12
Tarife13
Pflichten des Veranstalters13a
Vermutung der Sachbefugnis13b
Schiedsstelle14
Einigungsvorschlag der Schiedsstelle14a
Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag 14b
Streitfälle über Gesamtverträge14c
Verfahren vor der Schiedsstelle15
Gerichtliche Geltendmachung16
Ausschließlicher Gerichtsstand17
Dritter Abschnitt
Aufsicht über die Verwertungsgesellschaft
Aufsichtsbehörde18
Inhalt der Aufsicht19
Unterrichtungspflicht20
(weggefallen)20a
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Zwangsgeld21
(weggefallen)22
Bestehende Verwertungsgesellschaften23
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen24
Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte25
Aufgehobene Vorschriften26
Anhängige Verfahren26a
Geltung im Land Berlin27
In-Kraft-Treten28

(1) Amtl. Anm.:

Ändert Bundesgesetzbl. III 368-1, 703-1; hebt auf Bundesgesetzbl. III 440-8, 440-8-1