Versionsverlauf

§ 54 HBKG - Leitstellen

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
Amtliche Abkürzung
HBKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
312-12

Die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Leitstelle (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) bestimmt sich nach § 5 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes und den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.