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  • ab 03.11.2015 (aktuelle Fassung)

§ 5 OrgG LSA - Kommunalisierungsvorrang

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt - OrgG LSA)
Amtliche Abkürzung
OrgG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
200.13

(1) Staatliche Aufgaben sind unter Beachtung ihrer örtlichen und überörtlichen Bezüge sowie einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung auf die Gemeinden und Landkreise zur Erfüllung nach Weisung zu übertragen (Subsidiaritätsgebot).

(2) Soweit staatliche Aufgaben dazu geeignet sind, sind sie den Gemeinden und Landkreisen zur Erfüllung im eigenen Wirkungskreis zu übertragen.

(3) Bei der Zuordnung der verbleibenden staatlichen Aufgaben innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.