§ 21 WoGG - Sonstige GründeBibliographieTitelWohngeldgesetz (WoGG)Amtliche AbkürzungWoGGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.8601-3Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,1.wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,2.wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder 3.soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.