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§ 4 GemHVO - Gesamtplan

Bibliographie

Titel
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Amtliche Abkürzung
GemHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2020-1-4

Der Gesamtplan enthält:

  1. 1.
    eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts,
  2. 2.
    eine Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, geordnet nach Aufgabenbereichen und Arten (Haushaltsquerschnitt),
  3. 3.
    eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach Arten (Gruppierungsübersicht),
  4. 4.
    eine Finanzierungsübersicht.

Die Angaben zu Satz 1 Nr. 2 bis 4 können auf die Zahlen des Haushaltsjahres beschränkt werden.