§ 3 GemHVO - Vorbericht (1)
Bibliographie
- Titel
- Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- Amtliche Abkürzung
- GemHVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1-4
Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere ist darzustellen:
- 1.wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden in den dem Haushaltsjahr vorangehenden beiden Haushaltsjahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden,
- 2.wie sich die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und die Rücklagen in den dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahren entwickeln werden und in welchem Verhältnis sie zum Deckungsbedarf nach dem Finanzplan stehen,
- 3.welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben,
- 4.in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht,
- 5.wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind,
- 6.die Höhe der Belastung des Haushalts durch kreditähnliche Rechtsgeschäfte.
Bei Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von den in Satz 2 Nr. 1 bis 5 geforderten Einzeldarstellungen abgesehen werden, soweit hierfür kein besonderes Bedürfnis besteht.