§ 27 GVG - Sonstige Zuständigkeit; Geschäftskreis der Amtsgerichte
Bibliographie
- Titel
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Amtliche Abkürzung
- GVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 300-2
Im Übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozessordnungen bestimmt.