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§ 52 NachbarRG - Nachträgliche Grenzänderungen

Bibliographie

Titel
Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
NachbarRG,RP
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
403-1

Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt, § 51 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.