§ 88 ArbGG - Beschwerdegründe
Bibliographie
- Titel
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- ArbGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 320-1
Auf die unrichtige Annahme der örtlichen Zuständigkeit, auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter oder auf Umstände, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amte ausschließen, kann die Beschwerde nicht gestützt werden.