Versionsverlauf

§ 12 GenG - Veröffentlichung der Satzung

Bibliographie

Titel
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG)
Amtliche Abkürzung
GenG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4125-1

Die eingetragene Satzung ist von dem Gericht zu veröffentlichen.