Versionsverlauf


Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesministergesetz - LMinG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesministergesetz - LMinG)
Amtliche Abkürzung
LMinG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
1103-4

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 1103 - 4

Vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 527)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 961, 1006)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis
Stellung der Mitglieder der Landesregierung1
Beginn des Amtsverhältnisses2
Ausschluss und Beschränkung von Nebentätigkeiten3
Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter als Mitglieder der Landesregierung4
Amtsverschwiegenheit5
Anzeigepflicht einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung5a
Untersagung der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung5b
Mitglieder des beratenden Gremiums5c
Übergangsgeld für die Dauer der Untersagung5d
Aussagegenehmigung6
Verantwortlichkeit7
Beendigung des Amtsverhältnisses8
Abschnitt 2
Bezüge
Amtsbezüge9
Umzugs- und Reisekostenvergütung; Trennungsentschädigung10
Abschnitt 3
Versorgung
Grundsatz11
Übergangsgeld12
Ruhegehalt13
Unfallfürsorge14
Hinterbliebenenbezüge15
Ausnahmebestimmungen16
Zusammentreffen mehrerer Bezüge17
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsvorschriften18
Zuständigkeitsregelung18a
Inkrafttreten, Außerkrafttreten19