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Gesetz zur Förderung des Mittelstandes
(Mittelstandsförderungsgesetz - MFG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG)
Amtliche Abkürzung
MFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
707-9

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 707-9

Vom 19. Juli 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 244)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 239) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt I
Ziele und Grundsätze der Förderung
Ziel1
Mittelstandsdefinition2
Allgemeine Bindung der öffentlichen Hand3
Vorrang der privaten Leistungserbringung4
Fördergrundsätze5
Finanzierung der Förderung6
Abschnitt II
Fördermaßnahmen
Berufliche Ausbildung und Weiterbildung7
Existenzgründungen und Betriebsübernahmen8
Finanzhilfen9
Wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung sowie Technologie-Transfer10
Kooperationen11
Unterstützung von Außenwirtschaftsbeziehungen12
Bekämpfung der Schwarzarbeit13
Abschnitt III
Ausführungs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung14
In-Kraft-Treten15

Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 239) gilt es für alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne dieses Gesetzes, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen werden.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.