§ 113 LBG LSA - Verbot der politischen Betätigung in Uniform
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- LBG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.77
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte dürfen sich in der Öffentlichkeit in Dienstkleidung nicht politisch betätigen. Das gilt nicht für die Ausübung des aktiven Wahlrechts.