§ 3 UhVorschG - Dauer der Unterhaltsleistung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
UhVorschG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2163-1

Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.