§ 4 GO VerfGH - Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
- Redaktionelle Abkürzung
- GO VerfGH,BE
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 1103-1-1
1Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes. 2Für die Teilnahme an Beratungen gilt § 15 VerfGHG i.V.m. § 193 GVG.