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  • ab 27.02.2016 (aktuelle Fassung)

§ 4 GO VerfGH - Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Redaktionelle Abkürzung
GO VerfGH,BE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1103-1-1

1Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes. 2Für die Teilnahme an Beratungen gilt § 15 VerfGHG i.V.m. § 193 GVG.