OBG,NW - Ordnungsbehördengesetz

Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
- Ordnungsbehördengesetz (OBG) -

Bibliographie

Titel
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) -
Amtliche Abkürzung
OBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2060

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762)

Inhaltsübersicht(2)§§
Teil I
Aufgaben und Organisation der Ordnungsbehörden
Aufgaben der Ordnungsbehörden1
Vollzugshilfe der Polizei2
Aufbau3
Örtliche Zuständigkeit4
Sachliche Zuständigkeit5
Außerordentliche Zuständigkeit6
Aufsichtsbehörden7
Unterrichtungsrecht8
Weisungsrecht gegenüber örtlichen und Kreisordnungsbehörden9
Selbsteintritt10
Befugnisse der Kommunalaufsichtsbehörden11
Sonderordnungsbehörden12
Dienstkräfte der Ordnungsbehörden13
Teil II
Befugnisse der Ordnungsbehörden
Abschnitt 1
Ordnungsverfügungen
Voraussetzungen des Eingreifens14
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit15
Ermessen16
Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen17
Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen18
Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen19
Form20
Wahl der Mittel21
Fortfall der Voraussetzungen22
Versagung ordnungsbehördlicher Erlaubnisse23
Geltung des Polizeigesetzes, Datenschutz24
Abschnitt 2
Ordnungsbehördliche Verordnungen
Allgemeines25
Verordnungsrecht der Ministerien26
Verordnungsrecht der Ordnungsbehörden27
Vorrang höherer Rechtsvorschriften28
Inhalt29
Form30
Zuwiderhandlungen gegen ordnungsbehördliche Verordnungen31
Geltungsdauer32
Verkündung, Inkrafttreten33
Änderung oder Aufhebung34
(weggefallen)35
(weggefallen)36
Wirkung von Gebietsveränderungen37
Sonstige Anordnungen38
Teil III
Allgemeine Bestimmungen
Zur Entschädigung verpflichtende Maßnahmen39
Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung40
Verjährung des Entschädigungsanspruchs41
Entschädigungspflichtiger42
Rechtsweg für Entschädigungs-, Ersatz- und Erstattungsansprüche43
Einschränkung von Grundrechten44
Kosten45
Gebühren46
Teil IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Überleitung der Zuständigkeiten47
Besondere Regelungen über die Zuständigkeit48
(weggefallen)49
(weggefallen)50
Übergangsvorschrift zu § 4151
Schlussbestimmung52

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§§ 1 - 13, Teil I - Aufgaben und Organisation der Ordnungsbehörden

§ 1 OBG - Aufgaben der Ordnungsbehörden

Bibliographie

Titel
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) -
Amtliche Abkürzung
OBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2060

(1) Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

(2) Die Ordnungsbehörden führen diese Aufgaben nach den hierfür erlassenen besonderen Gesetzen und Verordnungen durch. Soweit gesetzliche Vorschriften fehlen oder eine abschließende Regelung nicht enthalten, treffen die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach diesem Gesetz.

(3) Andere Aufgaben nehmen die Ordnungsbehörden nach den Vorschriften dieses Gesetzes insoweit wahr, als es durch Gesetz oder Verordnung bestimmt ist.

§ 3 OBG - Aufbau

Bibliographie

Titel
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) -
Amtliche Abkürzung
OBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2060

(1) Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Gemeinden, die Aufgaben der Kreisordnungsbehörden die Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 9) wahr; dies gilt auch für die ihnen als Sonderordnungsbehörden übertragenen Aufgaben.

(2) Landesordnungsbehörden sind die Bezirksregierungen.