Gesetz über die Durchführung von Auswahlverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen
(Auswahlverfahrensgesetz - AuswVfG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Durchführung von Auswahlverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlverfahrensgesetz - AuswVfG)
- Amtliche Abkürzung
- AuswVfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 221
Vom 14. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 785) (1)
Geändert durch Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 der Bekanntmachung vom 17. August 2005 (GV. NRW. S. 732)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Inhaltsübersicht | Artikel |
---|---|
Gesetz über die Durchführung von Auswahlverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlverfahrensgesetz - AuswVfG) | 1 |
Änderung des zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993) | 2 |
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht | 3 |
"(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es wird erstmals auf das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2009/2010 angewandt. Soweit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Staatsvertrag noch nicht in Kraft getreten ist, werden im Hinblick auf die Regelungen dieses Gesetzes die Bestimmungen des durch § 1 Abs. 1 Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 bereits verkündeten Staatsvertrages entsprechend angewandt. (2)
(2) Mit Abschluss des Auswahl- und Vergabeverfahrens, das dem Auswahl- und Vergabeverfahren nach Absatz 1 Satz 2 vorangeht, treten folgende Vorschriften außer Kraft:
- 1.[...]
- 2.Gesetz über die Durchführung von Auswahlverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlverfahrensgesetz - AuswVfG) vom 14. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 785)."
Vom 4. Mai 2010 (GV. NRW. S. 280)
Nachdem am 22. April 2010 sämtliche Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 18 Absatz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.