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  • ab 22.12.2016 (aktuelle Fassung)

§ 5 EMVG - Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG) 
Amtliche Abkürzung
EMVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9022-13

Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.