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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 8 LWG - Inseln

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Inseln, die sich im Gewässer bilden, gehören den Eigentümerinnen oder Eigentümern des Gewässers innerhalb ihrer Eigentumsgrenzen.