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Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
(Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Amtliche Abkürzung
KSVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8253-1

Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Erstes Kapitel
Kreis der versicherten Personen
Erster Abschnitt
Umfang der Versicherungspflicht1, 2
Zweiter Abschnitt
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Erster Unterabschnitt
Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes3 - 5
Zweiter Unterabschnitt
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag6 - 7a
Dritter Abschnitt
Beginn und Dauer der Versicherungspflicht, Verlegung des Tätigkeitsortes8, 8a
Vierter Abschnitt
Kündigungsrecht9
Zweites Kapitel
Beitragszuschuß der Künstlersozialkasse10
Drittes Kapitel
Auskunfts- und Meldepflichten11 - 13
Viertes Kapitel
Aufbringung der Mittel
Erster Abschnitt
Grundsatz14
Zweiter Abschnitt
Beitragsanteile des Versicherten
Erster Unterabschnitt
Höhe der Beitragsanteile15, 16
Zweiter Unterabschnitt
Beitragsverfahren17 - 20
Dritter Unterabschnitt
Erstattungen21, 22
Dritter Abschnitt
Künstlersozialabgabe23
Erster Unterabschnitt
Personenkreis24
Zweiter Unterabschnitt
Bestimmungsgrößen25, 26
Dritter Unterabschnitt
Melde- und Abgabeverfahren27 - 32
Vierter Unterabschnitt
Erstattungen33
Vierter Abschnitt
Zuschuß des Bundes34
Fünftes Kapitel
Überwachung35
Sechstes Kapitel
Bußgeldvorschriften36
Siebtes Kapitel
Anwendung des Sozialgesetzbuches36a
Zweiter Teil
Durchführung der Künstlersozialversicherung37 - 48
Dritter Teil
Änderung von Gesetzen
Änderung der Reichsversicherungsordnung49
Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes50
Änderung der Zwölften Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung51
Vierter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften52 - 61