Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
(Landesaufnahmegesetz - LAufnG) 1

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) 
Amtliche Abkürzung
LAufnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
830-6

Vom 15. März 2016 (GVBl. I Nr. 11)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 42)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeiner Teil
Gegenstand und Anwendungsbereich1
Aufgaben2
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes3
Aufzunehmender Personenkreis4
Teil 2
Erstaufnahme und Verteilungsverfahren
Erstaufnahme5
Verteilungsverfahren6
Landesinterne Umverteilung7
Landkreisinterne Verteilung8
Teil 3
Vorläufige Unterbringung und soziale Unterstützung
Aufnahme und vorläufige Unterbringung9
Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung10
Nutzungsverhältnisse und Entgelt11
Soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit12
Teil 4
Kosten
Kostentragung und Kostenerstattung13
Erstattungspauschalen14
Erstattung nach Kostennachweis15
Verordnungsermächtigung16
Teil 5
Sonderaufsicht
Sonderaufsichtsbehörden17
Sonderaufsichtsrechtliche Befugnisse18
Teil 6
Sonstige Bestimmungen
Datenverarbeitung19
Überprüfung und Anpassung der Kostenerstattung20
Einschränkung von Grundrechten21
Übergangsvorschrift22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten23

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 96).