§ 42 LMG - Aufgaben der Versammlung
Bibliographie
- Titel
- Landesmediengesetz (LMG)
- Amtliche Abkürzung
- LMG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 225-1
Die Versammlung hat folgende Aufgaben:
- 1.
Wahl des vorsitzenden Mitglieds und der zwei stellvertretenden vorsitzenden Mitglieder der Versammlung,
- 2.
Wahl, Einstellung und Abberufung der Direktorin oder des Direktors und der stellvertretenden Direktorin oder des stellvertretenden Direktors,
- 3.
Erlass von Satzungen, Richtlinien und der Geschäftsordnung der Versammlung,
- 4.
Bildung von Ausschüssen, insbesondere des Ausschusses nach § 7 Abs. 1,
- 5.
Überwachung der Ausgewogenheit der Programme in ihrer Gesamtheit und Feststellungen hierüber,
- 6.
Entscheidung über Widersprüche gegen die Beschlüsse des Ausschusses nach § 7 Abs. 1,
- 7.
Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der Satzungsbestimmungen im Rahmen der Zuständigkeit der LMK mit Ausnahme der Bestimmungen zum Datenschutz,
- 8.
Beschluss von Ausschreibungen,
- 9.
Entscheidung über die Erteilung, die Verkürzung der Geltungsdauer, die Einschränkung und die Entziehung und das Ruhen von Zulassungen,
- 10.
Entscheidung über die Zuweisung und die Entziehung von Übertragungskapazitäten,
- 11.
Entgegennahme von Anzeigen und Entscheidung zur Heranführung von Programmen,
- 12.
Entscheidung über die Verbreitung von Programmen in Kabelanlagen,
- 13.
Entscheidung über Fragen der Zugangsfreiheit,
- 14.
Entscheidung über zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte der Direktorin oder des Direktors,
- 15.
Genehmigung des Haushalts- und Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, Wahl der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers sowie Entlastung der Direktorin oder des Direktors,
- 16.
Entscheidung über das Bestehen einer Mitgliedschaft in der Versammlung,
- 17.
Zustimmung zur Zuordnung von Übertragungskapazitäten, soweit diese nicht einem Fachausschuss zugewiesen ist,
- 18.
Entscheidung über Widersprüche gegen förmliche Bescheide der Direktorin oder des Direktors mit Ausnahme datenschutzrechtlicher Bescheide,
- 19.
Erlass der Satzung für Medienkompetenznetzwerke sowie der Satzung für Offene Kanäle und Bürgermedien sowie
- 20.
Entscheidung darüber, Übertragungskapazitäten für Offene Kanäle und Bürgermedien zur Verfügung zu stellen.