Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
(Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG)

Bibliographie

Titel
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG)
Amtliche Abkürzung
5. VermBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-9

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Persönlicher Geltungsbereich1
Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen2
Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten3
Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen4
Wertpapier-Kaufvertrag5
Beteiligungs-Vertrag6
Beteiligungs-Kaufvertrag7
Sparvertrag8
Kapitalversicherungsvertrag9
Vereinbarung zusätzlicher Vermögenswirksamer Leistungen10
Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns11
Freie Wahl der Anlage12
Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage13
Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg14
Bescheinigungspflichten, Haftung, Verordnungsermächtigung, Anrufungsauskunft15
Berlin-Klausel16
Anwendungsvorschriften17
Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung18