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  • ab 01.01.1999 (aktuelle Fassung)

Art. 3 VersRückArtG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über Versorgungsrücklagen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Redaktionelle Abkürzung
VersRückArtG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
242-19A

Dieses Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 17. Februar 1999

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt