§ 24 AFBG - Zahlweise
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
- Amtliche Abkürzung
- AFBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2212-4
(1) Der Zuschußanteil zum Unterhaltsbeitrag und der Zuschuß zu den Kinderbetreuungskosten nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 sind unbar monatlich im voraus zu zahlen.
(2) Der monatliche Zuschußanteil zum Unterhaltsbeitrag und der Zuschuß zu den Kinderbetreuungskosten nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 werden auf volle Deutsche Mark aufgerundet.
(3) Monatliche Zuschußbeträge unter 30 Deutsche Mark werden nicht geleistet.