§ 24 AFBG - Zahlweise

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
Amtliche Abkürzung
AFBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2212-4

(1) Der Zuschußanteil zum Unterhaltsbeitrag und der Zuschuß zu den Kinderbetreuungskosten nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 sind unbar monatlich im voraus zu zahlen.

(2) Der monatliche Zuschußanteil zum Unterhaltsbeitrag und der Zuschuß zu den Kinderbetreuungskosten nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 werden auf volle Deutsche Mark aufgerundet.

(3) Monatliche Zuschußbeträge unter 30 Deutsche Mark werden nicht geleistet.