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§ 3 BLV - Mutterschutz

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
Amtliche Abkürzung
BLV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-3-1

1Zeiten des Mutterschutzes sind auf Zeiten anzurechnen, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Einstellung oder für die berufliche Entwicklung sind. 2Die Verlängerung eines Vorbereitungsdienstes nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt unberührt.