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Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Bibliographie

Titel
Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Amtliche Abkürzung
EnergieStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
612-20

Vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 838, 1007) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3299; 2018 I S. 1094) (3)

Inhaltsübersicht(2)§§
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Steuergebiet, Energieerzeugnisse1
Sonstige Begriffsbestimmungen1a
Steuertarif2
Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad3
Sonstige begünstigte Anlagen3a
Staatliche Beihilfen3b
Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1
Steueraussetzung
Anwendungsbereich4
Steueraussetzungsverfahren5
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse6
Lager für Energieerzeugnisse7
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr8
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes9
Registrierte Empfänger9a
Registrierte Versender9b
Begünstigte9c
Beförderungen (Allgemeines)9d
Beförderungen im Steuergebiet10
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten11
(weggefallen)12
Ausfuhr13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung14
Abschnitt 2
Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
Verbringen zu gewerblichen Zwecken15
Verbringen zu privaten Zwecken16
Entnahme aus Hauptbehältern17
Versandhandel18
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr18a
Abschnitt 2a
Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
Einfuhr19
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren19a
Steuerentstehung, Steuerschuldner19b
Abschnitt 3
Steuerrechtlich freier Verkehr in sonstigen Fällen
Differenzversteuerung20
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse21
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, Auffangtatbestand22
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse23
Abschnitt 4
Steuerbefreiungen
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis24
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken25
Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch26
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt27
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse28
(weggefallen)29
Zweckwidrigkeit30
Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis31
Entstehung der Steuer32
Steueranmeldung, Fälligkeit33
Verbringen in das Steuergebiet34
Einfuhr35
Steuerentstehung, Auffangtatbestand36
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit37
Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas
Entstehung der Steuer38
Steueranmeldung, Fälligkeit39
Nicht leitungsgebundenes Verbringen40
Nicht leitungsgebundene Einfuhr41
Differenzversteuerung42
Steuerentstehung, Auffangtatbestand43
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit44
Kapitel 5
Steuerentlastung
Begriffsbestimmung45
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet46
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken47
Steuerentlastung für den Eigenverbrauch47a
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl48
Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse49
(weggefallen)50
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren51
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt52
Steuerentlastung für die Stromerzeugung53
Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme53a
(weggefallen)53b
Steuerentlastung für Unternehmen54
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen55
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr56
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft57
(weggefallen)58
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff59
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall60
Kapitel 6
Schlussbestimmungen
Steueraufsicht61
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen62
Geschäftsstatistik63
Bußgeldvorschriften64
Sicherstellung65
Ermächtigungen66
(weggefallen)66a
Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 866b
Bußgeldvorschriften66c
(weggefallen)67
Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der EnergieintensitätAnlage

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Vom 3. Juli 2018 (BGBl. I S. 1094)

Nach Artikel 10 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3299; 2018 I S. 126) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission mit Beschluss vom 21. Juni 2018 die zu Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat und Artikel 2 Nummer 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes damit mit Wirkung vom 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist.