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Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Bibliographie

Titel
Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Amtliche Abkürzung
EnergieStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
612-20

Vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 838, 1007) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436, 2725, 2013 I S. 488)(2)

Inhaltsübersicht(3)§§
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Steuergebiet, Energieerzeugnisse1
Sonstige Begriffsbestimmungen1a
Steuertarif2
Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad3
Sonstige begünstigte Anlagen3a
Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1
Steueraussetzung
Anwendungsbereich4
Steueraussetzungsverfahren5
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse6
Lager für Energieerzeugnisse7
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr8
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes9
Registrierte Empfänger9a
Registrierte Versender9b
Begünstigte9c
Beförderungen (Allgemeines)9d
Beförderungen im Steuergebiet10
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten11
(weggefallen)12
Ausfuhr13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung14
Abschnitt 2
Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
Verbringen zu gewerblichen Zwecken15
Verbringen zu privaten Zwecken16
Entnahme aus Hauptbehältern17
Versandhandel18
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr18a
Abschnitt 2a
Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
Einfuhr19
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren19a
Steuerentstehung, Steuerschuldner19b
Abschnitt 3
Steuerrechtlich freier Verkehr in sonstigen Fällen
Differenzversteuerung20
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse21
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, Auffangtatbestand22
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse23
Abschnitt 4
Steuerbefreiungen
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis24
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken25
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch26
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt27
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse28
(weggefallen)29
Zweckwidrigkeit30
Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis31
Entstehung der Steuer32
Steueranmeldung, Fälligkeit33
Verbringen in das Steuergebiet34
Einfuhr35
Steuerentstehung, Auffangtatbestand36
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit37
Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas
Entstehung der Steuer38
Steueranmeldung, Fälligkeit39
Nicht leitungsgebundenes Verbringen40
Nicht leitungsgebundene Einfuhr41
Differenzversteuerung42
Steuerentstehung, Auffangtatbestand43
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit44
Kapitel 5
Steuerentlastung
Begriffsbestimmung45
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet46
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken47
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl48
Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse49
Steuerentlastung für Biokraftstoffe50
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren51
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt52
Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt53
Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme53a
Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme53b
Steuerentlastung für Unternehmen54
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen55
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr56
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft57
(weggefallen)58
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff59
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall60
Kapitel 6
Schlussbestimmungen
Steueraufsicht61
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen62
Geschäftsstatistik63
Bußgeldvorschriften64
Sicherstellung65
Ermächtigungen66
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung66a
Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 866b
Anwendungsvorschriften67
Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der EnergieintensitätAnlage 1

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534)

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 488)

Nach Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436, 2725) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die nach Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes erforderliche Genehmigung am 22. Februar 2013 erteilt hat. § 53a des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436, 2725) geändert worden ist, in der Fassung des Artikels 1 Nummer 13 dieses Gesetzes ist damit mit Wirkung vom 1. April 2012 in Kraft getreten.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.