§ 2 2. NHG 2014 - Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014)
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. NHG 2014,BY
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, ber. S. 764, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2013 (GVBl S. 405), wird wie folgt geändert:
- 1.
In Art. 93 werden die Worte "und für Verbraucherschutz" gestrichen.
- 2.
Art. 94 wird wie folgt geändert:
- a)
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Satz 1 Halbsatz 1 werden die Worte "Stadt- und Umlandbereich" durch das Wort "Verdichtungsraum" ersetzt.
- bb)
Satz 2 erhält folgende Fassung:
"2Der Verdichtungsraum München ist das in Anhang 2 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22. August 2013 (GVBl S. 550, BayRS 230-1-5-F) in der jeweils geltenden Fassung definierte Gebiet."
- cc)
Es werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
"3Berechtigten sowie Dienstanfängern und Dienstanfängerinnen, deren dienstlicher Wohnsitz und Hauptwohnsitz am 31. August 2013 im Stadt- und Umlandbereich München lagen und seither ununterbrochen liegen, wie dieser in Anhang 3 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 8. August 2006 (GVBl S. 471, ber. S. 929, BayRS 230-1-5-W), geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2009 (GVBl S. 650), festgelegt war, wird im staatlichen Bereich eine Ballungsraumzulage gewährt, soweit nicht bereits ein Anspruch nach den Sätzen 1 und 2 besteht. 4Dies gilt nur, solange die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug der Ballungsraumzulage seit dem 31. August 2013 ununterbrochen erfüllt sind."
- b)
In Abs. 3 Satz 6 und Abs. 4 werden jeweils nach dem Wort "Finanzen" ein Komma und die Worte "für Landesentwicklung und Heimat" eingefügt.
- c)
In Abs. 5 werden nach dem Wort "Gebiet" die Worte "oder unter den in Abs. 1 Sätzen 3 und 4 genannten Voraussetzungen" eingefügt.
- 3.
Anlage 1 Besoldungsordnungen wird wie folgt geändert:
- a)
In der Besoldungsgruppe B 4 wird das Amt "CIO-Stabsstellenleiter, CIO-Stabsstellenleiterin in einer obersten Dienstbehörde" gestrichen.
- b)
In Fußnote 1 Halbsatz 2 zu der Besoldungsgruppe B 9 werden nach dem Wort "Geschäftsbereich" die Worte "oder die Funktion eines Bevollmächtigten des Freistaates Bayern beim Bund" eingefügt.
- 4.
- a)
In Art. 11 Abs. 2, Art. 14 Satz 1, Art. 20 Abs. 2 Halbsatz 2, Art. 22 Abs. 3, Art. 29 Satz 2, Art. 31 Abs. 2 Satz 2, Art. 42a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2, Art. 51 Abs. 3 Satz 5, Art. 60 Abs. 4, Art. 64 Abs. 1 Satz 1, Art. 65 Satz 3, Art. 74, 78 Abs. 1 Satz 1, Art. 79 Satz 1, Art. 96 Satz 3, Art. 99 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Art. 102 Sätze 2 und 3 werden jeweils nach dem Wort "Finanzen" ein Komma und die Worte "für Landesentwicklung und Heimat" eingefügt.
- b)
In Art. 26 Abs. 3 einleitender Satzteil, Art. 64 Abs. 1 Satz 1 und Art. 96 Satz 3 werden jeweils nach dem Wort "Innern" ein Komma und die Worte "für Bau und Verkehr" eingefügt.
- c)
In Art. 29 Satz 2 und Art. 100 Abs. 2 Satz 3 werden jeweils die Worte "Sozialordnung, Familie und Frauen" durch die Worte "Soziales, Familie und Integration" ersetzt.
- d)
In Art. 41 Abs. 1 Satz 2, Art. 42a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1, Art. 57 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2, Art. 73 Abs. 1 Satz 2, Art. 74 und 99 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 werden jeweils die Worte "Wissenschaft, Forschung und Kunst" durch die Worte "Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" ersetzt.
- e)
In Art. 79 Satz 1 und Art. 98 Satz 1 werden jeweils die Worte "Unterricht und Kultus" durch die Worte "Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" ersetzt.