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  • ab 01.01.2014 (aktuelle Fassung)

§ 2 2. NHG 2014 - Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014)
Redaktionelle Abkürzung
2. NHG 2014,BY
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, ber. S. 764, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2013 (GVBl S. 405), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In Art. 93 werden die Worte "und für Verbraucherschutz" gestrichen.

  2. 2.

    Art. 94 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Abs. 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Satz 1 Halbsatz 1 werden die Worte "Stadt- und Umlandbereich" durch das Wort "Verdichtungsraum" ersetzt.

      2. bb)

        Satz 2 erhält folgende Fassung:

        "2Der Verdichtungsraum München ist das in Anhang 2 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22. August 2013 (GVBl S. 550, BayRS 230-1-5-F) in der jeweils geltenden Fassung definierte Gebiet."

      3. cc)

        Es werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:

        "3Berechtigten sowie Dienstanfängern und Dienstanfängerinnen, deren dienstlicher Wohnsitz und Hauptwohnsitz am 31. August 2013 im Stadt- und Umlandbereich München lagen und seither ununterbrochen liegen, wie dieser in Anhang 3 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 8. August 2006 (GVBl S. 471, ber. S. 929, BayRS 230-1-5-W), geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2009 (GVBl S. 650), festgelegt war, wird im staatlichen Bereich eine Ballungsraumzulage gewährt, soweit nicht bereits ein Anspruch nach den Sätzen 1 und 2 besteht. 4Dies gilt nur, solange die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug der Ballungsraumzulage seit dem 31. August 2013 ununterbrochen erfüllt sind."

    2. b)

      In Abs. 3 Satz 6 und Abs. 4 werden jeweils nach dem Wort "Finanzen" ein Komma und die Worte "für Landesentwicklung und Heimat" eingefügt.

    3. c)

      In Abs. 5 werden nach dem Wort "Gebiet" die Worte "oder unter den in Abs. 1 Sätzen 3 und 4 genannten Voraussetzungen" eingefügt.

  3. 3.

    Anlage 1 Besoldungsordnungen wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Besoldungsgruppe B 4 wird das Amt "CIO-Stabsstellenleiter, CIO-Stabsstellenleiterin in einer obersten Dienstbehörde" gestrichen.

    2. b)

      In Fußnote 1 Halbsatz 2 zu der Besoldungsgruppe B 9 werden nach dem Wort "Geschäftsbereich" die Worte "oder die Funktion eines Bevollmächtigten des Freistaates Bayern beim Bund" eingefügt.

  4. 4.
    1. a)

      In Art. 11 Abs. 2, Art. 14 Satz 1, Art. 20 Abs. 2 Halbsatz 2, Art. 22 Abs. 3, Art. 29 Satz 2, Art. 31 Abs. 2 Satz 2, Art. 42a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2, Art. 51 Abs. 3 Satz 5, Art. 60 Abs. 4, Art. 64 Abs. 1 Satz 1, Art. 65 Satz 3, Art. 74, 78 Abs. 1 Satz 1, Art. 79 Satz 1, Art. 96 Satz 3, Art. 99 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Art. 102 Sätze 2 und 3 werden jeweils nach dem Wort "Finanzen" ein Komma und die Worte "für Landesentwicklung und Heimat" eingefügt.

    2. b)

      In Art. 26 Abs. 3 einleitender Satzteil, Art. 64 Abs. 1 Satz 1 und Art. 96 Satz 3 werden jeweils nach dem Wort "Innern" ein Komma und die Worte "für Bau und Verkehr" eingefügt.

    3. c)

      In Art. 29 Satz 2 und Art. 100 Abs. 2 Satz 3 werden jeweils die Worte "Sozialordnung, Familie und Frauen" durch die Worte "Soziales, Familie und Integration" ersetzt.

    4. d)

      In Art. 41 Abs. 1 Satz 2, Art. 42a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1, Art. 57 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2, Art. 73 Abs. 1 Satz 2, Art. 74 und 99 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 werden jeweils die Worte "Wissenschaft, Forschung und Kunst" durch die Worte "Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" ersetzt.

    5. e)

      In Art. 79 Satz 1 und Art. 98 Satz 1 werden jeweils die Worte "Unterricht und Kultus" durch die Worte "Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" ersetzt.