Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)

Bibliographie

Titel
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
Amtliche Abkürzung
ErbStDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-8-2-2-1

Vom 8. September 1998 (BGBl. I S. 2658)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432)

Auf Grund des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378) verordnet die Bundesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Zu § 33 ErbStG
Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter1
Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben 2
Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen3
Zu § 34 ErbStG
Anzeigepflicht der Standesämter4
Verzeichnis der Standesämter5
Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen6
Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen7
Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden 8
Anzeigepflicht der Auslandsstellen9
Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden10
Anzeigen im automatisierten Verfahren11
Schlussvorschriften
Anwendung der Verordnung12
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten13
Anlagen
Anzeige über die Verwahrung oder Verwaltung fremden VermögensAnlage 1
Anzeige über die Auszahlung oder Zurverfügungstellung von Versicherungssummen oder Leibrenten an einen anderen als den VersicherungsnehmerAnlage 2
TotenlisteAnlage 3
FehlanzeigeAnlage 4
Vordruck für beglaubigte AbschriftenAnlage 5
Vordruck SchenkungsurkundeAnlage 6