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  • ab 01.02.2003 (aktuelle Fassung)

§ 38a StAG

Bibliographie

Titel
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Amtliche Abkürzung
StAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
102-1

Eine Ausstellung von Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.