§ 106 GO - Eigenbetriebe
Bibliographie
- Titel
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
- Amtliche Abkürzung
- GO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2020-3
Die Organisation und die Wirtschaftsführung der wirtschaftlichen Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit der Gemeinde (Eigenbetriebe) werden durch die Eigenbetriebsverordnung und durch die Betriebssatzung geregelt.