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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen
(Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW)
Amtliche Abkürzung
GDSG NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
21260

Vom 22. Februar 1994 (GV. NW. S. 84)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (GV. NRW. S. 94)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Grundsätze
Ziel1
Geltungsbereich2
Subsidiaritätsklausel3
Einwilligung4
Übermittlung, Zweckbindung5
Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke6
Datenverarbeitung im Auftrag7
Löschung von Daten8
Rechte des Patienten9
Zweiter Teil
1. Abschnitt
Schutz von Patientendaten im Krankenhaus und in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Erhebung und Speicherung10
Übermittlung und Nutzung von Daten11
Beauftragter für den Datenschutz12
2. Abschnitt
Schutz von Patientendaten im Rahmen von Maßnahmen nach dem PsychKG außerhalb von Einrichtungen nach dem 1. Abschnitt
Erhebung und Speicherung13
Übermittlung von Daten14
Dritter Teil
Krebsregister
Einrichtung von Krebsregistern 15
Einwilligung des Patienten 16
Datenübermittlung ohne Einwilligung des Patienten 17
Speicherung der Patientendaten 18
Weiterübermittlung der Patientendaten 19
Befragung 20
Auskunft an den Patienten 21
Kosten, Durchführungsbestimmungen 22
Vierter Teil
Gesundheitsämter
Allgemeine Vorschriften23
Amtsärztliche Untersuchungen für den öffentlichen Dienst24
Untersuchungen von Kindern im Kindergarten und von Schülern durch das Gesundheitsamt25
Fünfter Teil
Berichtspflicht26
Sechster Teil
Schlussbestimmung
In-Kraft-Treten27