§ 40 LWaldG - Waldbericht
Bibliographie
- Titel
- Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG)
- Amtliche Abkürzung
- LWaldG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 790-3
Die Landesregierung legt dem Landtag jeweils zur Mitte seiner Wahlperiode einen Waldbericht vor, aus dem insbesondere hervorgehen
- 1.die Entwicklung der Waldfläche des Landes und die Inanspruchnahme von Wald für andere Zwecke,
- 2.besondere Schadensereignisse,
- 3.die wirtschaftliche Lage der Forst- und Holzwirtschaft,
- 4.Belastungen aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes,
- 5.Aufgaben, Umfang und Belastungen der Forstverwaltung,
- 6.Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft.