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§ 40 LWaldG - Waldbericht

Bibliographie

Titel
Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Amtliche Abkürzung
LWaldG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
790-3

Die Landesregierung legt dem Landtag jeweils zur Mitte seiner Wahlperiode einen Waldbericht vor, aus dem insbesondere hervorgehen

  1. 1.
    die Entwicklung der Waldfläche des Landes und die Inanspruchnahme von Wald für andere Zwecke,
  2. 2.
    besondere Schadensereignisse,
  3. 3.
    die wirtschaftliche Lage der Forst- und Holzwirtschaft,
  4. 4.
    Belastungen aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes,
  5. 5.
    Aufgaben, Umfang und Belastungen der Forstverwaltung,
  6. 6.
    Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft.