Versionsverlauf

Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG)

Bibliographie

Titel
Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG)
Amtliche Abkürzung
BremKJFFöG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2160-d-7

Vom 22. Dezember 1998 (Brem.GBl. S. 351) (1)

Zuletzt geändert durch Nummer 2.3 in Verbindung mit Anlage 3 der Bekanntmachung vom 2. August 2016 (Brem.GBl. S. 434, 474)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Grundsätze
Zweck des Gesetzes1
Bedeutung der Kinder-, Jugend- und Familienförderung2
Mitwirkung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien3
Mädchen und junge Frauen4
Integration von jungen Menschen aus Zuwandererfamilien5
Berücksichtigung sozialer Benachteiligungen und beeinträchtigender individueller Lebenslagen6
Abschnitt 2
Kinder- und Jugendarbeit
Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit7
Spielförderung8
Kinder- und Jugenderholung9
Jugendberatung und Jugendinformation10
Einrichtungen und Maßnahmen der offenen und stadtteilbezogenen Jugendarbeit11
Abschnitt 3
Jugendverbände, außerschulische Jugendbildung
Jugendverbände und Jugendgruppen12
Ziele und Aufgaben der außerschulischen Jugendbildung13
Träger, Einrichtungen und Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung14
Aufgaben der Jugendbildungseinrichtungen15
Anerkennungsvoraussetzung und Grundsätze der Förderung16
Zuschussgewährung17
Sachverständigenbeirat für Jugendbildung18
Abschnitt 4
Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit19
Jugendberufshilfe20
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen21
Abstimmung mit anderen Trägern22
Abschnitt 5
Kinder- und Jugendschutz
Ziele und Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes23
Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes24
Schutz junger Menschen vor Misshandlung und Gewalt25
Zusammenwirken mit anderen Stellen26
Jugendmedienschutz27
Abschnitt 6
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Ziele und Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie28
Eltern- und Familienbildung29
Familienerholung, Familienfreizeit30
Familienfreundliche Umwelt31
Abschnitt 7
Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit
Freistellung ehrenamtlich tätiger Kräfte32
Abschnitt 8
Gewährleistungsverpflichtung
Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger33
Modellförderung durch das Land34
Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen35
Haushaltsvorbehalt36

Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 1998 (Brem.GBl. S. 351)