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§ 22 StBAG NRW - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz - StBAG NRW)
Amtliche Abkürzung
StBAG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
221

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2006 in Kraft. Es tritt mit Ausnahme des Vierten Abschnitts mit Ablauf des 31. März 2013 außer Kraft.