§ 88 HPVG - Hauptpersonalrat für den Justizvollzug
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
- Amtliche Abkürzung
- HPVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 326-38
Für die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten, der Jugendarresteinrichtungen und der Aus- und Fortbildungsstätte für Justizvollzugsbedienstete des Landes Hessen - H. B. Wagnitz-Seminar - wird als eigene Stufenvertretung ein Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium der Justiz gebildet.