§ 29 HSchG - Studienqualifizierende Schulen

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

Studienqualifizierende Schulen sind

  1. 1.
    die gymnasiale Oberstufe. Sie kann sowohl Bestandteil des Gymnasiums oder der Gesamtschule als auch selbstständige Schule sein. Als selbstständige Schule arbeitet die gymnasiale Oberstufe im Rahmen eines Schulverbundes mit den Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) zusammen, aus denen sie im Wesentlichen die Schülerinnen und Schüler aufnimmt;
  2. 2.
    das berufliche Gymnasium. Es ist Teil des beruflichen Schulwesens;
  3. 3.
    doppeltqualifizierende Bildungsgänge, in denen berufliches und allgemein bildendes Lernen verbunden werden. Auf sie finden die Vorschriften über die gymnasiale Oberstufe oder das berufliche Gymnasium entsprechend Anwendung, soweit für sie in diesem Abschnitt nicht besondere Regelungen getroffen worden sind;
  4. 4.
    die Fachoberschule. Sie ist Teil des beruflichen Schulwesens und führt zur Fachhochschulreife.