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§ 41a ThürKWG - Übergangsregelungen

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG)
Amtliche Abkürzung
ThürKWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-1

Für Wahlverfahren nach diesem Gesetz, in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes bereits der Wahltag festgesetzt worden ist, sind die Bestimmungen dieses Gesetzes in der vor dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes geltenden Fassung anzuwenden. Satz 1 gilt entsprechend für Verfahren zur Abwahl nach § 28 Abs. 6 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in denen bereits der Tag der Abwahl, sowie für Bürgerbegehren nach § 17 ThürKO, in denen bereits der Beginn der Sammlungsfrist nach § 17 Abs. 3 Satz 9 ThürKO festgesetzt worden ist.