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  • ab 25.07.2015 (aktuelle Fassung)

Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
(Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung)

Bibliographie

Titel
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung)
Redaktionelle Abkürzung
TierhAMNachwV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-51-61

Vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1380, 1382)(1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter1
Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter2
Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen3
Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen4
Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen 5
Ordnungswidrigkeiten6

Artikel 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1380)