§ 5 RohrLeitErrG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl
- Redaktionelle Abkürzung
- RohrLeitErrG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 214
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2014 und danach alle fünf Jahre die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag.
Düsseldorf, den 21. Juli 2004
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Peer Steinbrück
(L. S.)
Der Minister für Wirtschaft und Arbeit
Harald Schartau