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§ 5 RohrLeitErrG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl
Redaktionelle Abkürzung
RohrLeitErrG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
214

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2014 und danach alle fünf Jahre die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag.

Düsseldorf, den 21. Juli 2004

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident
Peer Steinbrück

(L. S.)

Der Minister für Wirtschaft und Arbeit
Harald Schartau