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  • ab 01.01.2010 (aktuelle Fassung)

§ 13 HG 2010 - Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2010,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Beträgt die veranschlagte Verpflichtungsermächtigung 5.000.000 Euro und mehr, bedarf jede Inanspruchnahme der Einwilligung des Finanzministeriums.