Art. 24 BayLBG - Fachlehrer, Religionspädagogen
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Amtliche Abkürzung
- BayLBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2238-1-UK
(1) Die Bestimmungen über Ausbildung, Prüfungen, Laufbahnen und Verwendung der Fachlehrer sowie der in Fachhochschulstudiengängen ausgebildeten Religionspädagogen werden durch dieses Gesetz nicht berührt; die Bestimmungen über die Fachlehrer sind jedoch bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes neu zu regeln.
(2) Das Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen im Rahmen des allgemeinen Laufbahnrechts für Fachlehrer die Möglichkeit zum Erwerb von Qualifikationen zu schaffen, die den Zugang zum Lehramt an Hauptschulen oder zum Lehramt an Realschulen eröffnen.