Art. 24 BayLBG - Fachlehrer, Religionspädagogen

Bibliographie

Titel
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Amtliche Abkürzung
BayLBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2238-1-UK

(1) Die Bestimmungen über Ausbildung, Prüfungen, Laufbahnen und Verwendung der Fachlehrer sowie der in Fachhochschulstudiengängen ausgebildeten Religionspädagogen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

(2) Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen im Rahmen des allgemeinen Laufbahnrechts für Fachlehrer die Möglichkeit zum Erwerb von Qualifikationen zu schaffen, die den Zugang zum Lehramt an Hauptschulen oder zum Lehramt an Realschulen eröffnen.