§ 9 HmbVwVfG - Begriff des Verwaltungsverfahrens
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbVwVfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2010-1
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlaß eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist; es schließt den Erlaß des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages ein.