Anlage 11 BayBesG - Übersicht zur Überleitung von Amtsinhabern und Amtsinhaberinnen in die neuen Ämter und zur Darstellung der konsolidierten Ämter
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
- Amtliche Abkürzung
- BayBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1-1-F
(Art. 104 Abs. 2 Sätze 1 und 2)
Vorbemerkung:
1Die Übersicht gliedert sich in zwei Abschnitte. 2Aus Abschnitt 1 ergeben sich die am 31. Dezember 2010 gesetzlich konkretisierten Ämter - gegebenenfalls mit den jeweiligen Funktionsbezeichnungen -, in denen sich die Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen zum 1. Januar 2011 befinden. 3Sie werden ab 1. Januar 2011 kraft Gesetzes in neue Ämter nach Maßgabe dieses Abschnitts übergeleitet, da sich bei ihnen die Amtsbezeichnung oder die besoldungsrechtliche Einstufung (Besoldungsgruppe mit oder ohne Amtszulage) ändert. 4Die in der ersten Spalte enthaltenen Ämter mit und ohne Funktionsbezeichnungen beruhen auf den Bundesbesoldungsordnungen in der am 31. August 2006 geltenden Fassung sowie den Bayerischen Besoldungsordnungen in der am 31. Dezember 2010 geltenden Fassung. 5Die Amtsbezeichnungen sind geschlechtsspezifisch mit voll ausgeschriebenen Paarformeln abgefasst. 6Dies gilt auch für die Funktionsbezeichnungen, die an die bayerischen Verhältnisse angepasst sind. 7Differenzierungen in der Ämterbewertung auf Basis von Fußnotenregelungen werden bei den Funktionsbezeichnungen als Klammerzusätze dargestellt. 8Abschnitt 2 ergänzt aus Gründen der Rechtsklarheit die in Abschnitt 1 dargestellte Überleitungsübersicht. 9Dieser Abschnitt enthält ausschließlich Amtsbezeichnungen des alten Rechts, die durch das neue Recht nicht verändert werden (Wegfall der bisher gesetzlich festgelegten Funktionsbezeichnungen). 10Funktionszusätze in den jeweiligen Fußnotenregelungen der Besoldungsordnungen bleiben unberührt.
Abschnitt 1
Bisherige Amtsbezeichnung, bisherige Funktionsbezeichnung | Besoldungsgruppe und Amtszulage (AZ, in Euro) (alt) | Amtsbezeichnung (neu) | Besoldungsgruppe und Amtszulage (AZ, in Euro) (neu) | |
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Aufseher, Aufseherin | A 2 + AZ (32,85) | Wachtmeister, Wachtmeisterin | A 3 | |
Oberamtsgehilfe, Oberamtsgehilfin | A 2 | Hauptamtsgehilfe, Hauptamtsgehilfin | A 3 | |
Oberbetriebsgehilfe, Oberbetriebsgehilfin | A 2 | Hauptamtsgehilfe, Hauptamtsgehilfin | A 3 | |
Hauptamtsgehilfe, Hauptamtsgehilfin | A 3 | Amtsmeister, Amtsmeisterin | A 4 | |
Hauptamtsgehilfe, Hauptamtsgehilfin | A 3 + AZ (60,57) | Amtsmeister, Amtsmeisterin | A 4 | |
Hauptbetriebsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfin | A 3 | Amtsmeister, Amtsmeisterin | A 4 | |
Oberaufseher, Oberaufseherin | A 3 + AZ (32,85) | Oberwachtmeister, Oberwachtmeisterin | A 4 | |
Oberwachtmeister, Oberwachtmeisterin | A 3 + AZ (32,85) | Oberwachtmeister, Oberwachtmeisterin | A 4 | |
Oberwachtmeister, Oberwachtmeisterin | A 3 + AZ (60,57) | Oberwachtmeister, Oberwachtmeisterin | A 4 | |
Amtsmeister, Amtsmeisterin | A 4 | Oberamtsmeister, Oberamtsmeisterin | A 5 | |
Amtsmeister, Amtsmeisterin | A 4 + AZ (60,57) | Oberamtsmeister, Oberamtsmeisterin | A 5 | |
Betriebsmeister, Betriebsmeisterin | A 4 | Oberamtsmeister, Oberamtsmeisterin | A 5 | |
Hauptaufseher, Hauptaufseherin | A 4 + AZ (32,85) | Hauptwachtmeister, Hauptwachtmeisterin | A 5 | |
Hauptwachtmeister, Hauptwachtmeisterin | A 4 + AZ (32,85) | Hauptwachtmeister, Hauptwachtmeisterin | A 5 | |
Hauptwachtmeister, Hauptwachtmeisterin | A 4 + AZ (60,57) | Hauptwachtmeister, Hauptwachtmeisterin | A 5 | |
Oberwart, Oberwärtin | A 4 + AZ (32,85) | Oberwart, Oberwärtin | A 5 | |
Betriebsassistent, Betriebsassistentin | A 5 + AZ (32,85) | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Erster Hauptwachtmeister, Erste Hauptwachtmeisterin | A 5 + AZ (32,85) | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Erster Hauptwachtmeister, Erste Hauptwachtmeisterin | A 5 + AZ (60,57) | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Hauptwart, Hauptwärtin | A 5 + AZ (32,85) | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Oberamtsmeister, Oberamtsmeisterin | A 5 | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Oberamtsmeister, Oberamtsmeisterin | A 5 + AZ (60,57) | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Oberbetriebsmeister, Oberbetriebsmeisterin | A 5 | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Betriebsassistent, Betriebsassistentin | A 6 | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Erster Hauptwachtmeister, Erste Hauptwachtmeisterin | A 6 | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Erster Hauptwachtmeister, Erste Hauptwachtmeisterin | A 6 + AZ (32,85) | Sekretär, Sekretärin | A 6 + AZ (32,85) | |
Hauptwart, Hauptwärtin | A 6 | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Oberamtsmeister, Oberamtsmeisterin | A 6 | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Oberbetriebsmeister, Oberbetriebsmeisterin | A 6 | Sekretär, Sekretärin | A 6 | |
Amtsinspektor, Amtsinspektorin | A 9 | Inspektor, Inspektorin | A 9 | |
Amtsinspektor, Amtsinspektorin | A 9 + AZ (244,53) | Inspektor, Inspektorin | A 9 + AZ (244,53) | |
Betriebsinspektor, Betriebsinspektorin | A 9 | Inspektor, Inspektorin | A 9 | |
Betriebsinspektor, Betriebsinspektorin | A 9 + AZ (244,53) | Inspektor, Inspektorin | A 9 + AZ (244,53) | |
Förderlehrer, Förderlehrerin (mit Stellenzulage in Höhe von 38,35 €) | A 9 | Förderlehrer, Förderlehrerin | A 9 + AZ (38,35) | |
Hauptbrandmeister, Hauptbrandmeisterin | A 9 | Inspektor, Inspektorin | A 9 | |
Hauptbrandmeister, Hauptbrandmeisterin | A 9 + AZ (244,53) | Inspektor, Inspektorin | A 9 + AZ (244,53) | |
Hauptrestaurator, Hauptrestauratorin | A 9 | Inspektor, Inspektorin | A 9 | |
Hauptrestaurator, Hauptrestauratorin | A 9 + AZ (244,53) | Inspektor, Inspektorin | A 9 + AZ (244,53) | |
Obergerichtsvollzieher, Obergerichtsvollzieherin | A 9 + AZ (244,53) | Hauptgerichtsvollzieher, Hauptgerichtsvollzieherin | A 10 | |
Fachlehrer, Fachlehrerin (bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen oder als Fachberater oder Fachberaterin an den Schulämtern und bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €) | A 10 | Fachlehrer, Fachlehrerin | A 10 + AZ (51,13) | |
Förderlehrer, Förderlehrerin (mit Stellenzulage in Höhe von 38,35 €) | A 10 | Förderlehrer, Förderlehrerin | A 10 + AZ (38,35) | |
Fachlehrer, Fachlehrerin | A 11 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 11 | |
- | im Hochschuldienst, an beruflichen Schulen oder an einer Akademie der bildenden Künste mit einem abgeschlossenen Studium von mindestens sechs Semestern an einer Kunsthochschule, wenn die Ausbildung vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12 - | |||
- | mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - | |||
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €) | A 11 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 11 + AZ (51,13) | |
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 12 | A 11 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 11 | |
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - | |||
- | an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen - | |||
- | bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei - | |||
- | im Hochschuldienst - | |||
- | im Justizvollzugsdienst - | |||
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst - | |||
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen oder als Fachberater oder Fachberaterin an den Schulämtern und bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €) | A 11 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 11 + AZ (51,13) | |
Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 12 + AZ (142,03) | Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
- | als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 - | |||
Fachlehrer, Fachlehrerin | A 12 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 12 | |
- | an einer Fachhochschule, an beruflichen Schulen oder an einer Akademie der bildenden Künste mit einem abgeschlossenen Studium von mindestens sechs Semestern an einer Kunsthochschule, wenn die Ausbildung vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - | |||
- | mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - | |||
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €) | A 12 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 12 + AZ (51,13) | |
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung) | A 12 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 12 | |
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder - | |||
- | an allgemeinbildenden Schulen als Leiter oder Leiterin eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrern - | |||
- | an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen als Zentraler Fachberater oder Zentrale Fachberaterin für Textverarbeitung und Kommunikationstechnologie - | |||
- | an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer oder Fachbetreuerin für Fächer, in denen Pflichtunterricht in praktischer Fachkunde, in Fachpraxis, in Schreibtechnik, in Fremdsprachen oder in Musik erteilt wird, als Mentor oder Mentorin für die Ausbildung der Fachlehrer und Fachlehrerinnen einer beruflichen Fachrichtung, als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Fachschule, Berufsfachschule oder Fachakademie, soweit nicht in - | |||
- | im Hochschuldienst, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 - | |||
- | im Justizvollzugsdienst - | |||
(bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €) | A 12 | Fachoberlehrer, Fachoberlehrerin | A 12 + AZ (51,13) | |
Konrektor, Konrektorin | A 12 + AZ (208,47) | Konrektor, Konrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen - | |||
Lehrer, Lehrerin (bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €) | A 12 | Lehrer, Lehrerin | A 12 + AZ (51,13) | |
Lehrer, Lehrerin (bei ausschließlicher Verwendung an Förderschulen mit Stellenzulage in Höhe von 51,13 €) | A 12 + AZ (208,47) | Lehrer, Lehrerin | A 12 + AZ (208,47) + AZ (51,13) | |
Rechnungsrat, Rechnungsrätin | A 12 | Amtsrat, Amtsrätin | A 12 | |
- | als Prüfungsbeamter oder Prüfungsbeamtin beim Bayerischen Obersten Rechnungshof - | |||
Zweiter Konrektor, Zweite Konrektorin | A 12 + AZ (208,47) | Zweiter Konrektor, Zweite Konrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
- | einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen - | |||
Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 13 | Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
- | als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 - | |||
- | als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit Koordinator oder Koordinatorin für die Schulberatung - | |||
- | an einer staatlichen oder kommunalen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 - | |||
- | als Systembetreuer oder Systembetreuerin an Volksschulen - | |||
- | als qualifizierter Beratungslehrer oder qualifizierte Beratungslehrerin an Volksschulen - | |||
Fachberater, Fachberaterin für Sport | A 13 | Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst der Landeshauptstadt München - | |||
Fachlehrer, Fachlehrerin | A 13 | A 13 | ||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines oder einer in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters oder Leiterin einer Einrichtung für die Ausbildung von Fachlehrern - | Institutskonrektor, Institutskonrektorin | ||
- | an einer beruflichen Schule als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines oder einer in die Besoldungsgruppe A 15 oder höher eingestuften Leiters oder Leiterin einer Fachschule, Berufsfachschule oder Fachakademie - | Fachschulkonrektor, Fachschulkonrektorin | ||
Hauptlehrer, Hauptlehrerin | A 13 | Lehrer, Lehrerin | A 13 | |
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst - | |||
Konrektor, Konrektorin | A 13 | Konrektor, Konrektorin | A 13 + AZ (220,00) | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin für den Hauptschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Hauptschülern und Hauptschülerinnen - | |||
Lehrer, Lehrerin | A 13 | Studienrat, Studienrätin im Grundschuldienst | A 13 | |
Lehrer, Lehrerin | A 13 | Studienrat, Studienrätin im Hauptschuldienst | A 13 | |
Oberamtsrat, Oberamtsrätin | A 13 | Rat, Rätin | A 13 | |
Oberamtsrat, Oberamtsrätin | A 13 + AZ (248,50) | Rat, Rätin | A 13 + AZ (248,50) | |
Oberrechnungsrat, Oberrechnungsrätin | A 13 | Rat, Rätin | A 13 | |
Oberrechnungsrat, Oberrechnungsrätin | A 13 + AZ (248,50) | Rat, Rätin | A 13 + AZ (248,50) | |
Realschullehrer, Realschullehrerin | A 13 | Studienrat, Studienrätin im Realschuldienst | A 13 | |
Realschullehrer, Realschullehrerin | A 13 + AZ (208,47) | Studienrat, Studienrätin im Realschuldienst | A 13 + AZ (208,47) | |
Regierungsfachberater, Regierungsfachberaterin | A 13 | Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
Rektor, Rektorin | A 13 + AZ (170,37) | Rektor, Rektorin | A 14 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen - | |||
Sonderschullehrer, Sonderschullehrerin | A 13 | Studienrat, Studienrätin im Förderschuldienst | A 13 | |
Sonderschuloberlehrer, Sonderschuloberlehrerin | A 13 + AZ (113,59) | Studienrat, Studienrätin im Förderschuldienst | A 13 + AZ (208,47) | |
Realschuloberlehrer, Realschuloberlehrerin | A 14 | Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen - | |||
Realschulkonrektor, Realschulkonrektorin | Realschulkonrektor, Realschulkonrektorin | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin für den Realschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und Realschülerinnen - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als der weitere ständige Vertreter oder die weitere ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
(an einer Realschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen) | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | ||
Realschulrektor, Realschulrektorin | Realschulrektor, Realschulrektorin | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) und Leiter oder Leiterin für den Realschulzweig mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und Realschülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Realschule mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | |
Rektor, Rektorin | A 14 | Schulberatungsrektor, Schulberatungsrektorin | A 14 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer staatlichen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15 - | |||
Rektor, Rektorin | A 14 | Rektor, Rektorin | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen - | |||
Sonderschulkonrektor, Sonderschulkonrektorin | Sonderschulkonrektor, Sonderschulkonrektorin | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen, einer Schule für Kranke mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen oder einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
(an einer Förderschule für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen oder für sonstige Förderschüler und Förderschülerinnen mit mehr als 120 Schülern und Schülerinnen) | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | ||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
(an einer Volksschule oder Förderschule zur individuellen Lernförderung oder einer Schule für Kranke mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen oder an einer sonstigen Volksschule oder Förderschule für Behinderte mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen) | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | ||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Volksschule für Behinderte mit weiterführendem allgemeinbildenden oder Berufs bildendem Zug - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
(an einem weiterführenden allgemeinbildenden oder Berufs bildenden Zug mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen zur individuellen Lernförderung oder mehr als 60 sonstige behinderte Schüler und Schülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | ||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Förderschule mit Schülerheim - | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | |
- | als weiterer Konrektor oder weitere Konrektorin neben dem ständigen Vertreter oder der ständigen Vertreterin des Schulleiters oder der Schulleiterin an einer Förderschule mit Zügen für verschiedene Behinderungen oder mit besonderen Zügen für Mehrfachbehinderte - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als weiterer Konrektor oder weitere Konrektorin neben dem ständigen Vertreter oder der ständigen Vertreterin des Schulleiters oder der Schulleiterin an einer Förderschule mit weiterführenden allgemeinbildenden oder Berufs bildenden Zügen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben eines Zugs - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
(bei mehr als 90 Schülern und Schülerinnen zur Lernförderung oder mehr als 60 sonstige behinderte Schüler und Schülerinnen) | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | ||
Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin | Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule zur individuellen Lernförderung mit bis zu 90 Schülern und Schülerinnen, für sonstige Behinderte mit bis zu 60 Schülern und Schülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen, einer Schule für Kranke mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen, einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit bis zu 120 Schülern und Schülerinnen - | A 14 | A 14 + AZ (170,37) | |
(an einer Volksschule oder Förderschule zur individuellen Lernförderung oder an einer Schule für Kranke mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen oder an einer sonstigen Volksschule oder Förderschule für Behinderte mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen) | A 14 + AZ (170,37) | A 15 | ||
Zweiter Realschulkonrektor, Zweite Realschulkonrektorin | A 14 | Zweiter Realschulkonrektor, Zweite Realschulkonrektorin | A 14 + AZ (170,37) | |
- | einer Realschule mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen - | |||
Zweiter Sonderschulkonrektor, Zweite Sonderschulkonrektorin | A 14 | Zweiter Sonderschulkonrektor, Zweite Sonderschulkonrektorin | A 14 + AZ (170,37) | |
- | an einer Förderschule eines Bezirks oder an einer Landesschule mit Schülerheim - | |||
- | an einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen, für sonstige Behinderte mit mehr als 120 Schülern und Schülerinnen - | |||
- | an einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 270 Schülern und Schülerinnen, an einer Schule für Kranke mit mehr als 270 Schülern und Schülerinnen oder an einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen - | |||
- | an einer Volksschule für Behinderte mit weiterführendem allgemeinbildenden oder Berufs bildendem Zug, wenn an dem Zug mehr als 180 Schüler und Schülerinnen zur individuellen Lernförderung oder mehr als 120 sonstige behinderte Schüler und Schülerinnen vorhanden sind - | |||
Kanzler, Kanzlerin der Akademie der bildenden Künste München | A 15 | Kanzler, Kanzlerin | A 15 | |
Kanzler, Kanzlerin der Akademie der bildenden Künste Nürnberg | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Amberg-Weiden | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Ansbach | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Aschaffenburg | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Deggendorf | A 16 | |||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Hof | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Ingolstadt | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Kempten | A 16 | |||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Landshut | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Neu-Ulm | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Hochschule für Fernsehen und Film München | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Hochschule für Musik und Theater München | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Hochschule für Musik Würzburg | ||||
Realschulrektor, Realschulrektorin | A 15 | Realschuldirektor, Realschuldirektorin | A 15 + AZ (170,37) | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer Realschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist - | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer Realschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen - | |||
Rektor, Rektorin | ||||
- | als Leiter oder Leiterin einer staatlichen Schulberatungsstelle - | A 15 + AZ (170,37) | Schulberatungsrektor, Schulberatungsrektorin | A 15 + AZ (170,37) |
- | als Leiter oder Leiterin einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen - | A 15 | Rektor, Rektorin einer besonderen Schule | A 15 |
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst als stellvertretender Leiter oder stellvertretende Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung oder als Leiter oder Leiterin eines bedeutenden pädagogischen Sachgebiets, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 - | A 15 | Kommunaler Schulverwaltungsrektor, Kommunale Schulverwaltungsrektorin | A 15 |
Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin | A 15 | Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin | A 15 + AZ (170,37) | |
- | als Leiter oder Leiterin einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer Berufs bildenden Förderschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 90 Schülern und Schülerinnen, einer sonstigen Förderschule mit mehr als 60 Schülern und Schülerinnen - | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen, einer Schule für Kranke mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen, einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 120 Schülern und Schülerinnen - | |||
Studiendirektor, Studiendirektorin | A 15 + AZ (142,03) | Studiendirektor, Studiendirektorin | A 15 + AZ (170,37) | |
- | als der weitere ständige Vertreter oder die weitere ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin von mehreren beruflichen Schulen bzw. eines beruflichen Schulzentrums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen an der mitgeführten Schule bzw. an der beruflichen Schule in einer weiteren Schulsitzgemeinde - | |||
Direktor, Direktorin an der Landesanstalt für Landwirtschaft | A 16, A 16 + AZ (190,54) | Direktor, Direktorin an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft | A 16, A 16 + AZ (190,54) | |
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Oberbayern, Niederbayern-Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben | A 16 | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Mittelfranken, Niederbayern-Oberpfalz, Oberbayern, Oberfranken, Schwaben, Unterfranken | A 16 | |
- | als weiterer Vertreter oder weitere Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 - | |||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Augsburg | A 16 | Kanzler, Kanzlerin | A 16 | |
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Coburg | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Nürnberg | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Regensburg | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Rosenheim | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Weihenstephan | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Universität Bamberg | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Universität Bayreuth | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Universität Passau | ||||
Realschulrektor, Realschulrektorin | A 16 | Kommunaler Schulverwaltungsrektor, Kommunale Schulverwaltungsrektorin | A 16 | |
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst als Leiter oder Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung - | |||
Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin | A 16 | Sonderschuldirektor, Sonderschuldirektorin | A 16 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer selbstständigen weiterführenden Berufs bildenden Schule für Behinderte mit mehr als 420 Schülern und Schülerinnen - | |||
Direktor, Direktorin bei der Landesgewerbeanstalt Bayern | B 2 | Direktor, Direktorin der Landesgewerbeanstalt Bayern | B 2 | |
- | als Mitglied des Direktoriums - | |||
Direktor, Direktorin bei der Staatsbibliothek | B 2 | Stellvertretender Generaldirektor, Stellvertretende Generaldirektorin der Staatsbibliothek | B 2 | |
- | als der Stellvertreter oder die Stellvertreterin des Generaldirektors oder der Generaldirektorin - | |||
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung | B 2 | Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung | B 2 | |
- | als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 3 eingestuft ist - | |||
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Oberbayern, Niederbayern-Oberpfalz | B 2 | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Mittelfranken, Niederbayern-Oberpfalz, Oberbayern, Oberfranken, Schwaben, Unterfranken | B 2 | |
- | als weiterer ständiger Vertreter oder weitere ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 - | |||
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben | ||||
- | als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin - | |||
Kanzler, Kanzlerin der Fachhochschule München Kanzler, Kanzlerin der Universität Augsburg | B 2 | Kanzler, Kanzlerin | B 2 | |
Leitender Realschulrektor, Leitende Realschulrektorin | B 2 | Leitender Realschuldirektor, Leitende Realschuldirektorin | B 2 | |
- | als Ministerialbeauftragter oder Ministerialbeauftragte für die Realschulen - | |||
Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer | B 3 | Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer/Bayerischen Versorgungskammer | B 3 | |
- | als Bereichsleiter oder Bereichsleiterin, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 - | |||
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung | B 3 | Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung | B 3 | |
- | als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 4 eingestuft ist - | |||
Direktor, Direktorin des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung | B 3 | Direktor, Direktorin des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung | B 3 | |
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung | B 3 | Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung | B 3 | |
- | als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei höchstens 900.000 Versicherten und laufenden Fällen - | |||
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei der Handwerkskammer für Oberbayern | B 3 | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Niederbayern-Oberpfalz, Oberbayern | B 3 | |
- | als der zweite ständige Vertreter oder die zweite ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin - | |||
Geschäftsführer, Geschäftsführerin bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz | ||||
- | als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin - | |||
Kanzler, Kanzlerin der Universität Regensburg | B 3 | Kanzler, Kanzlerin | B 3 | |
Präsident, Präsidentin der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau | B 3 | Präsident, Präsidentin der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau | B 3 | |
Vizepräsident, Vizepräsidentin der Landesanstalt für Landwirtschaft | B 3 | Vizepräsident, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft | B 3 | |
Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer | B 4 | Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer/Bayerischen Versorgungskammer | B 4 | |
- | als Bereichsleiter oder Bereichsleiterin, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 - | |||
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung | B 4 | Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung | B 4 | |
- | als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist - | |||
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung | B 4 | Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung | B 4 | |
- | als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei mehr als 900.000 und höchstens 2,3 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen - | |||
Generaldirektor, Generaldirektorin der Staatsgemäldesammlungen | B 4 | Generaldirektor, Generaldirektorin der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen | B 4 | |
Generaldirektor, Generaldirektorin des Nationalmuseums | B 4 | Generaldirektor, Generaldirektorin des Bayerischen Nationalmuseums | B 4 | |
Geschäftsführer, Geschäftsführerin der Handwerkskammer für Oberbayern | B 4 | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin bei der Handwerkskammer für Oberbayern | B 4 | |
- | als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin für den Kammerbereich Oberbayern - | |||
- | als der erste ständige Vertreter oder die erste ständige Vertreterin des Hauptgeschäftsführers oder der Hauptgeschäftsführerin für die überregionalen Aufgaben der Handwerkskammer für Oberbayern (Vorortkammeraufgaben) - | |||
Kanzler, Kanzlerin der Technischen Universität München | B 4 | Kanzler, Kanzlerin | B 4 | |
Kanzler, Kanzlerin der Universität Erlangen-Nürnberg | ||||
Kanzler, Kanzlerin der Universität Würzburg | ||||
Direktor, Direktorin bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung | B 5 | Direktor, Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung | B 5 | |
- | als stellvertretender Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführerin oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor oder die Erste Direktorin in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist - | |||
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung | B 5 | Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung | B 5 | |
- | als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei mehr als 2,3 Millionen Versicherten und höchstens 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen - | |||
Kanzler, Kanzlerin der Universität München | B 5 | Kanzler, Kanzlerin | B 5 | |
Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung | B 6 | Erster Direktor, Erste Direktorin eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung | B 6 | |
- | als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin oder Vorsitzender oder Vorsitzende der Geschäftsführung bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen - | |||
Präsident, Präsidentin der Landesanstalt für Landwirtschaft | B 6 | Präsident, Präsidentin der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft | B 6 | |
Vizepräsident, Vizepräsidentin des Obersten Rechnungshofs | B 7 | Vizepräsident, Vizepräsidentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofs | B 7 | |
Regierungspräsident, Regierungspräsidentin | B 8 | Regierungspräsident, Regierungspräsidentin von Oberbayern | B 8 | |
- | im Regierungsbezirk Oberbayern - | |||
Präsident, Präsidentin des Obersten Rechnungshofs | B 9 | Präsident, Präsidentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofs | B 9 | |
Professor, Professorin als Juniorprofessor, Juniorprofessorin | W 1 | Juniorprofessor, Juniorprofessorin | W 1 | |
Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof | R 3 | Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof | R 3 | |
Vizepräsident, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs | R 4 | Vizepräsident, Vizepräsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs | R 4 | |
Präsident, Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofs | R 8 | Präsident, Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs | R 8 | |
Abschnitt 2 | ||||
Bisherige Amtsbezeichnung, bisherige Funktionsbezeichnung | Besoldungsgruppe und Amtszulage (AZ, in Euro) (alt) | Amtsbezeichnung (unverändert) | Besoldungsgruppe und Amtszulage (AZ, in Euro) (unverändert) | |
Erster Pflegevorsteher, Erste Oberin | A 10 | Erster Pflegevorsteher, Erste Oberin | A 10 | |
- | als Leitender Unterrichtspfleger oder Leitende Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilnehmerinnen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11- | |||
- | als Leiter oder Leiterin eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 - | |||
- | als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines Leitenden Unterrichtspflegers oder einer Leitenden Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilnehmerinnen - | |||
- | als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen - | |||
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 oder A 12 | A 10 | Fachlehrer, Fachlehrerin | A 10 | |
Erster Pflegevorsteher, Erste Oberin | A 11 | Erster Pflegevorsteher, Erste Oberin | A 11 | |
- | als Leitender Unterrichtspfleger oder Leitende Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilnehmerinnen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 - | |||
- | als Leiter oder Leiterin eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 - | |||
Förderlehrer, Förderlehrerin | A 11 | Förderlehrer, Förderlehrerin | A 11 | |
- | als Koordinator oder Koordinatorin fachlicher Aufgaben und als Fachberater oder Fachberaterin der Schulaufsicht auf Schulamtsebene - | |||
Förderlehrer, Förderlehrerin | A 12 | Förderlehrer, Förderlehrerin | A 12 | |
- | als Leiter oder Leiterin eines Seminars für die Ausbildung von Förderlehrern - | |||
Akademischer Rat, Akademische Rätin | A 13 | Akademischer Rat, Akademische Rätin | A 13 | |
- | als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule - | |||
- | als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften - | |||
- | als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule - | |||
- | an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs - | |||
Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 13 + AZ (170,37) | Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
- | als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Realschulen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 - | |||
Institutsrektor, Institutsrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 oder A 15 | A 13 | Institutsrektor, Institutsrektorin | A 13 | |
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - | |||
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern - | |||
- | am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - | |||
- | an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - | |||
- | an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung - | |||
- | an Museen - | |||
- | bei der Landesstelle für den Schulsport - | |||
Seminarrektor, Seminarrektorin | A 13 + AZ (170,37) | Seminarrektor, Seminarrektorin | A 13 + AZ (170,37) | |
- | als Leiter oder Leiterin eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen - | |||
Studienrat, Studienrätin | A 13 | Studienrat, Studienrätin | A 13 | |
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - | |||
- | am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - | |||
- | an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - | |||
- | an einer Einrichtung für die Ausbildung von Förderlehrern - | |||
- | an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung - | |||
- | an einer Fachakademie - | |||
- | mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung - | |||
Akademischer Oberrat, Akademische Oberrätin | A 14 | Akademischer Oberrat, Akademische Oberrätin | A 14 | |
- | als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule - | |||
- | als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften - | |||
- | als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule - | |||
- | an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs - | |||
Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 14 | Beratungsrektor, Beratungsrektorin | A 14 | |
- | als Leiter oder Leiterin eines Praktikumsamts an der Dienststelle des oder der Ministerialbeauftragten - | |||
- | als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Förderschulen - | |||
- | als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Realschulen - | |||
- | als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Volksschulen, soweit Koordinator oder Koordinatorin für die Schulberatung - | |||
- | an einer staatlichen oder kommunalen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 - | |||
- | als Systembetreuer oder Systembetreuerin an Realschulen - | |||
- | als qualifizierter Beratungslehrer oder qualifizierte Beratungslehrerin an Realschulen - | |||
Fachschulrektor, Fachschulrektorin | A 14 + AZ (170,37) | Fachschulrektor, Fachschulrektorin | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Fachschule oder Berufsfachschule mit bis zu 80 Schülern und Schülerinnen - | |||
Institutsrektor, Institutsrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15 | Institutsrektor, Institutsrektorin | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer Einrichtung der Erwachsenenbildung - | A 14 | A 14 | |
- | am Haus der Bayerischen Geschichte - | A 14 | A 14 | |
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - | A 14, A 14 + AZ (170,37) | A 14, A 14 + AZ (170,37) | |
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern - | A 14, A 14 + AZ (170,37) | A 14, A 14 + AZ (170,37) | |
- | am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - | A 14, A 14 + AZ (170,37) | A 14, A 14 + AZ (170,37) | |
- | an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - | A 14, A 14 + AZ (170,37) | A 14, A 14 + AZ (170,37) | |
- | an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege - | A 14 | A 14 | |
- | an der Landesstelle für den Schulsport - | A 14 | A 14 | |
- | an Museen - | A 14 | A 14 | |
Konrektor, Konrektorin | A 14 | Konrektor, Konrektorin | A 14 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 14 + AZ (170,37) | |
Musikschulrektor, Musikschulrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 | A 14 | Musikschulrektor, Musikschulrektorin | A 14 | |
Oberstudienrat, Oberstudienrätin | A 14 | Oberstudienrat, Oberstudienrätin | A 14 | |
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - | |||
- | am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - | |||
- | an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - | |||
- | an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung - | |||
- | an einer Fachakademie - | |||
- | mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung - | |||
Regierungsschulrat, Regierungsschulrätin | A 14 | Regierungsschulrat, Regierungsschulrätin | A 14 | |
- | als Dezernent oder Dezernentin (Referent oder Referentin) in der Schulaufsicht auf Regierungsbezirksebene - | |||
Rektor, Rektorin | Rektor, Rektorin | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer Hauptschule mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern und Schülerinnen - | A 14 | A 14 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Hauptschule mit einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern und Schülerinnen - | A 14 | A 14 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Hauptschule mit einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als Leiter oder Leiterin für den Hauptschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Hauptschülern und Hauptschülerinnen - | A 14 + AZ (170,37) | A 14 + AZ (170,37) | |
- | im Justizvollzugsdienst als Koordinator oder Koordinatorin der Schultätigkeit - | A 14 | A 14 | |
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15 - | A 14 | A 14 | |
Schulrat, Schulrätin | A 14 + AZ (170,37) | Schulrat, Schulrätin | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als Schulaufsichtsbeamter oder Schulaufsichtsbeamtin auf Kreisebene - | |||
Seminarrektor, Seminarrektorin | Seminarrektor, Seminarrektorin | |||
- | als Leiter oder Leiterin eines Seminars für die Ausbildung von Lehrern an Sonderschulen - | A 14 + AZ (170,37) | A 14 + AZ (170,37) | |
- | als Leiter oder Leiterin eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen - | A 14 | A 14 | |
- | als Seminarlehrer oder Seminarlehrerin an Realschulen - | A 14 | A 14 | |
Zweiter Konrektor, Zweite Konrektorin | A 14 | Zweiter Konrektor, Zweite Konrektorin | A 14 | |
- | einer selbstständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen - | |||
Akademischer Direktor, Akademische Direktorin | A 15 | Akademischer Direktor, Akademische Direktorin | A 15 | |
- | als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule - | |||
- | als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften - | |||
- | als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule - | |||
- | an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs - | |||
Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege | A 15 | Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege | A 15 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Präsidenten oder der Präsidentin in dessen oder deren Fachbereich - | A 15 + AZ (142,03) | A 15 + AZ (142,03) | |
Fachschulrektor, Fachschulrektorin | A 15 | Fachschulrektor, Fachschulrektorin | A 15 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Fachschule oder Berufsfachschule mit mehr als 80 Schülern und Schülerinnen - | |||
Institutsrektor, Institutsrektorin | A 15 | Institutsrektor, Institutsrektorin | A 15 | |
- | als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - | |||
- | als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - | |||
- | als Leiter oder Leiterin des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern - | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer Einrichtung für die Ausbildung von Fachlehrern - | |||
- | an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege - | |||
- | an der Landesstelle für den Schulsport - | |||
Regierungsschuldirektor, Regierungsschuldirektorin | A 15 | Regierungsschuldirektor, Regierungsschuldirektorin | A 15 | |
- | als Dezernent oder Dezernentin (Referent oder Referentin) in der Schulaufsicht auf Regierungsbezirksebene - | |||
Schulamtsdirektor, Schulamtsdirektorin | A 15 | Schulamtsdirektor, Schulamtsdirektorin | A 15 | |
- | als Schulaufsichtsbeamter oder Schulaufsichtsbeamtin auf Kreisebene - | |||
Seminarrektor, Seminarrektorin | A 15 | Seminarrektor, Seminarrektorin | A 15 | |
- | als zentraler Fachleiter oder zentrale Fachleiterin in der Ausbildung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen für das Lehramt an Realschulen - | |||
Studiendirektor, Studiendirektorin | Studiendirektor, Studiendirektorin | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Studienkollegs München oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | |
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen oder | A 15 | A 15 | ||
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich oder | A 15 | A 15 | ||
eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt oder mehr als 670 Schülern und Schülerinnen, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen oder mehr als 800 Schülern und Schülerinnen, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums oder | A 15 | A 15 | ||
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern und Schülerinnen oder | A 15 | A 15 | ||
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen - | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
- | als der weitere ständige Vertreter oder die weitere ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin eines Gymnasiums, einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist | A 15 | A 15 | |
(an einem Gymnasium oder einer Fachoberschule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen) oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
von mehreren beruflichen Schulen bzw. eines beruflichen Schulzentrums mit mehr als 80 Schülern und Schülerinnen an der mitgeführten Schule bzw. an der beruflichen Schule in einer weiteren Schulsitzgemeinde - | A 15 | A 15 | ||
- | als Fachberater oder Fachberaterin in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Fachleiterin oder Seminarlehrer oder Seminarlehrerin an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - | A 15 | A 15 | |
- | als Fachleiter oder Fachleiterin an den Studienkollegs München und Coburg - | A 15 | A 15 | |
- | als Leiter oder Leiterin der Abendrealschule der Landeshauptstadt München mit Förderlehrgang zur Ablegung des Abiturs oder | A 15 | A 15 | |
der Schul- und Bildungsberatung der Landeshauptstadt München oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
der Zeugnisanerkennungsstelle oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
des Studienkollegs Coburg (bei Überschreitung der Zahl von 80 Studierenden) oder | A 15 A 15 + AZ (170,37) | A 15 A 15 + AZ (170,37) | ||
einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern und Schülerinnen oder | A 15 | A 15 | ||
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern und Schülerinnen oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 +AZ (170,37) | ||
einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 80.000 bis zu 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich oder | A 15 | A 15 | ||
einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
einer staatlichen Schulberatungsstelle oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums oder | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern und Schülerinnen - | A 15 + AZ (170,37) | A 15 + AZ (170,37) | ||
- | am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - | A 15 | A 15 | |
- | am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - | A 15 | A 15 | |
- | an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - | A 15 | A 15 | |
- | an der Landesstelle für den Schulsport - | A 15 | A 15 | |
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst als stellvertretender Leiter oder stellvertretende Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung oder als Leiter oder Leiterin eines bedeutenden pädagogischen Sachgebiets - | A 15 | A 15 | |
Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege | A 16 | Direktor, Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege | A 16 | |
- | als Fachbereichsleiter oder Fachbereichsleiterin - | A 16 + AZ (142,03) A 16 + AZ (113,59) | A 16 + AZ (142,03) A 16 + AZ (113,59) | |
Direktor, Direktorin bei der Verwaltungsschule | A 16 + AZ (227,13) | Direktor, Direktorin bei der Verwaltungsschule | A 16 + AZ (227,13) | |
- | als hauptamtlicher Vorstand, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 - | |||
Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 | A 16 | Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -) | A 16 | |
- | als Gruppenleiter oder Gruppenleiterin - | |||
Institutsdirektor, Institutsdirektorin | A 16 | Institutsdirektor, Institutsdirektorin | A 16 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Direktors oder der Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer Abteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung - | |||
Leitender Akademischer Direktor, Leitende Akademische Direktorin | A 16 | Leitender Akademischer Direktor, Leitende Akademische Direktorin | A 16 | |
- | als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule - | |||
- | als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften - | |||
- | als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin an einer Hochschule - | |||
Leitender Medizinaldirektor, Leitende Medizinaldirektorin | A 16 | Leitender Medizinaldirektor, Leitende Medizinaldirektorin | A 16 | |
- | als Leiter oder Leiterin des polizeiärztlichen Dienstes - | |||
Leitender Regierungsschuldirektor, Leitende Regierungsschuldirektorin | A 16 | Leitender Regierungsschuldirektor, Leitende Regierungsschuldirektorin | A 16 | |
- | als Dezernent oder Dezernentin (Referent oder Referentin) in der Schulaufsicht auf Regierungsbezirksebene - | |||
Leitender Schulamtsdirektor, Leitende Schulamtsdirektorin | A 16, A 16 + AZ (190,54) | Leitender Schulamtsdirektor, Leitende Schulamtsdirektorin | A 16, A 16 + AZ (190,54) | |
als leitender Schulaufsichtsbeamter oder leitende Schulaufsichtsbeamtin auf Kreisebene, dem oder der mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamten und Schulaufsichtsbeamtinnen unterstellt sind - | ||||
Ministerialrat, Ministerialrätin | A 16 | Ministerialrat, Ministerialrätin | A 16 | |
- | bei einer obersten Landesbehörde - | |||
Oberstudiendirektor, Oberstudiendirektorin | A 16 | Oberstudiendirektor, Oberstudiendirektorin | A 16 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Direktors oder der Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung oder des Leiters oder der Leiterin eines Gymnasiums, einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist - | |||
- | als Leiter oder Leiterin der Landesstelle für den Schulsport oder des Studienkollegs München oder des voll ausgebauten Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums mit zweizügig ausgebauter Mädchenrealschule der Stadt Schweinfurt oder einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen oder | |||
einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich oder einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 1.000 Schülern und Schülerinnen oder einer selbstständigen Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern oder eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern und Schülerinnen, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt oder mehr als 670 Schülern und Schülerinnen, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen oder mehr als 800 Schülern und Schülerinnen, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen oder eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen oder eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen - | ||||
- | als Seminarvorstand eines staatlichen Studienseminars für berufliche Schulen - | |||
- | am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - | |||
- | im kommunalen Schulverwaltungsdienst als Leiter oder Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung, soweit nicht als Stadtdirektor oder Stadtdirektorin in Besoldungsgruppe B 2 oder als stellvertretender Leiter oder stellvertretende Leiterin einer großen pädagogischen Fachabteilung, deren Leiter oder Leiterin in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft ist, wenn an der staatlichen Schulaufsicht beteiligt - | |||
Stadtdirektor, Stadtdirektorin | Stadtdirektor, Stadtdirektorin | |||
- | der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3 - | A 16 | A 16 | |
- | in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern und Einwohnerinnen als Leiter oder Leiterin einer großen bedeutenden Organisationseinheit, der oder die unmittelbar einem kommunalen Wahlbeamten oder einer kommunalen Wahlbeamtin unterstellt ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 - | A 16 | A 16 | |
(Bis zu 30 v.H. der Stellen für diese Ämter in jeder Stadt nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bei unmittelbarer Unterstellung unter einem Oberbürgermeister einer Oberbürgermeisterin oder in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen bei unmittelbarer Unterstellung unter einem oder einer mindestens in Besoldungsgruppe B 3 eingestuften sonstigen kommunalen Wahlbeamten oder sonstigen kommunalen Wahlbeamtin kann eine Amtszulage gewährt werden) | A 16 + AZ (190,54) | A 16 + AZ (190,54) | ||
Abteilungsdirektor, Abteilungsdirektorin | B 2 | Abteilungsdirektor, Abteilungsdirektorin | B 2 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehörde oder bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter oder Leiterin mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist - | |||
- | als Vertreter oder Vertreterin des Präsidenten oder der Präsidentin der Autobahndirektion Nordbayern für den Bereich Autobahnen - | |||
Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Staatsforsten | B 2 | Direktor, Direktorin bei der Bayerischen Staatsforsten | B 2 | |
- | als Bereichsleiter oder Bereichsleiterin - | |||
Direktor, Direktorin eines Bezirkskrankenhauses mit mindestens 2.000 Betten, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 | B 2 | Direktor, Direktorin eines Bezirkskrankenhauses | B 2 | |
Polizeivizepräsident, Polizeivizepräsidentin | B 2 | Polizeivizepräsident, Polizeivizepräsidentin | B 2 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Niederbayern - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberfranken - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Oberpfalz - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Schwaben Nord - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Unterfranken - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei - | |||
Stadtdirektor, Stadtdirektorin | B 2 | Stadtdirektor, Stadtdirektorin | B 2 | |
- | der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 3 - | |||
- | der Landeshauptstadt München als Hauptabteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiterin bei den Stadtwerken München, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 - | |||
- | der Städte Augsburg, Erlangen, Fürth, Ingolstadt, Regensburg und Würzburg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, der oder die unmittelbar dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin unterstellt ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 - | |||
Direktor, Direktorin bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern | B 3 | Direktor, Direktorin bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern | B 3 | |
- | als Mitglied der Geschäftsleitung - | |||
Direktor, Direktorin bei der Verwaltungsschule | B 3 | Direktor, Direktorin bei der Verwaltungsschule | B 3 | |
- | als hauptamtlicher Vorstand; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 - | |||
Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -) | B 3 | Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -) | B 3 | |
- | als Gruppenleiter oder Gruppenleiterin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds oder des geschäftsführenden Präsidialmitglieds, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 - | |||
Direktor, Direktorin beim Landesbeauftragten für den Datenschutz | B 3 | Direktor, Direktorin beim Landesbeauftragten für den Datenschutz | B 3 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Landesbeauftragten - | |||
Direktor, Direktorin beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband | B 3 | Direktor, Direktorin beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband | B 3 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des geschäftsführenden Direktors oder der geschäftsführenden Direktorin - | |||
Leitender Ministerialrat, Leitende Ministerialrätin | B 3 | Leitender Ministerialrat, Leitende Ministerialrätin | B 3 | |
- | bei einer obersten Dienstbehörde als Leiter oder Leiterin einer Abteilung - | |||
- | bei einer obersten Dienstbehörde als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines Abteilungsleiters oder einer Abteilungsleiterin - | |||
- | als Prüfungsgebietsleiter oder Prüfungsgebietsleiterin beim Obersten Rechnungshof - | |||
Leitender Oberstudiendirektor, Leitende Oberstudiendirektorin | B 3 | Leitender Oberstudiendirektor, Leitende Oberstudiendirektorin | B 3 | |
- | als Ministerialbeauftragter oder Ministerialbeauftragte für die Berufsoberschulen und die Fachoberschulen - | |||
- | als Ministerialbeauftragter oder Ministerialbeauftragte für die Gymnasien - | |||
Leiter, Leiterin der Landesbaudirektion bei der Autobahndirektion Nordbayern | B 3 | Leiter, Leiterin der Landesbaudirektion bei der Autobahndirektion Nordbayern | B 3 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Präsidenten oder der Präsidentin der Autobahndirektion Nordbayern - | |||
Ministerialrat, Ministerialrätin | B 3 | Ministerialrat, Ministerialrätin | B 3 | |
- | bei einer obersten Dienstbehörde - | |||
Oberbranddirektor, Oberbranddirektorin | B 3 | Oberbranddirektor, Oberbranddirektorin | B 3 | |
- | als Leiter oder Leiterin der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt München - | |||
Oberlandesanwalt, Oberlandesanwältin | B 3 | Oberlandesanwalt, Oberlandesanwältin | B 3 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Generallandesanwalts oder der Generallandesanwältin - | |||
Polizeivizepräsident, Polizeivizepräsidentin | B 3 | Polizeivizepräsident, Polizeivizepräsidentin | B 3 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Landeskriminalamts - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums Mittelfranken - | |||
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Leiters oder der Leiterin des Polizeipräsidiums München - | |||
Regierungsvizepräsident, Regierungsvizepräsidentin | B 3 | Regierungsvizepräsident, Regierungsvizepräsidentin | B 3 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin von Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben oder der Oberpfalz | |||
Stadtdirektor, Stadtdirektorin | B 3 | Stadtdirektor, Stadtdirektorin | B 3 | |
- | der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter oder Leiterin einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, wenn unmittelbar dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin oder einem oder einer mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuften berufsmäßigen Stadtrat oder berufsmäßigen Stadträtin unterstellt, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 - | |||
- | der Landeshauptstadt München als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines berufsmäßigen Stadtrats oder einer berufsmäßigen Stadträtin, wenn dieser oder diese mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 - | |||
- | der Landeshauptstadt München als Hauptabteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiterin bei den Stadtwerken München, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 - | |||
Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -) | B 4 | Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -) | B 4 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds oder geschäftsführenden Präsidialmitglieds, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 - | |||
Polizeipräsident, Polizeipräsidentin | B 4 | Polizeipräsident, Polizeipräsidentin | B 4 | |
- | als Leiter oder Leiterin der Bereitschaftspolizei - | |||
- | als Leiter oder Leiterin der Polizeipräsidien Niederbayern, Oberbayern Nord, Oberbayern Süd, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West, Unterfranken - | |||
Regierungsvizepräsident, Regierungsvizepräsidentin | B 4 | Regierungsvizepräsident, Regierungsvizepräsidentin | B 4 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin des Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin von Oberbayern - | |||
Stadtdirektor, Stadtdirektorin der Landeshauptstadt München | B 4 | Stadtdirektor, Stadtdirektorin der Landeshauptstadt München | B 4 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer unmittelbar dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin unterstellten großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 - | |||
- | als ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin eines berufsmäßigen Stadtrats oder einer berufsmäßigen Stadträtin, wenn dieser oder diese mindestens in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 - | |||
Polizeipräsident, Polizeipräsidentin | B 5 | Polizeipräsident, Polizeipräsidentin | B 5 | |
- | als Leiter oder Leiterin des Polizeipräsidiums Mittelfranken - | |||
Ministerialdirigent, Ministerialdirigentin | B 6 | Ministerialdirigent, Ministerialdirigentin | B 6 | |
- | bei einer obersten Landesbehörde als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin - | |||
- | als Landesbeauftragter oder Landesbeauftragte für den Datenschutz - | |||
Polizeipräsident, Polizeipräsidentin | B 6 | Polizeipräsident, Polizeipräsidentin | B 6 | |
- | als Leiter oder Leiterin des Landeskriminalamts - | |||
- | als Leiter oder Leiterin des Polizeipräsidiums München - | |||
Regierungspräsident, Regierungspräsidentin | B 7 | Regierungspräsident, Regierungspräsidentin | B 7 | |
- | in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben oder der Oberpfalz - | |||
Landespolizeipräsident, Landespolizeipräsidentin | B 8 | Landespolizeipräsident, Landespolizeipräsidentin | B 8 | |
- | als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Staatsministerium des Innern - | |||
Ministerialdirektor, Ministerialdirektorin | B 9 | Ministerialdirektor, Ministerialdirektorin | B 9 | |
- | als Direktor, Direktorin des Landtagsamts - | |||
- | als leitender Beamter oder leitende Beamtin der Staatskanzlei - | |||
- | als leitender Beamter oder leitende Beamtin eines Staatsministeriums oder bei einem Mitglied der Staatsregierung, dem nach Art. 50 Satz 1 der Verfassung eine Sonderaufgabe zugewiesen ist - | |||
Professor, Professorin | W 2 | Professor, Professorin | W 2 | |
- | an einer Fachhochschule - | |||
Professor, Professorin | W 3 | Professor, Professorin | W 3 | |
- | an einer Fachhochschule - | |||
Oberstaatsanwalt, Oberstaatsanwältin | Oberstaatsanwalt, Oberstaatsanwältin | |||
- | als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht - (als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Leitenden Oberstaatsanwalts oder einer Leitenden Oberstaatsanwältin der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4) | R 2 R 2 + AZ (188,36) | R 2 R 2 + AZ (188,36) | |
- | als Dezernent oder Dezernentin bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht - | R 2 | R 2 | |
Richter, Richterin am Amtsgericht | R 2 | Richter, Richterin am Amtsgericht | R 2 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Direktors oder einer Direktorin - | |||
- | als weiterer aufsichtführender Richter oder weitere aufsichtführende Richterin - | |||
Richter, Richterin am Arbeitsgericht | R 2 | Richter, Richterin am Arbeitsgericht | R 2 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Direktors oder einer Direktorin - | |||
- | als weiterer aufsichtführender Richter oder weitere aufsichtführende Richterin - | |||
Richter, Richterin am Sozialgericht | R 2 | Richter, Richterin am Sozialgericht | R 2 | |
- | als der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin eines Direktors oder einer Direktorin - | |||
- | als weiterer aufsichtführender Richter oder weitere aufsichtführende Richterin - | |||
Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende Oberstaatsanwältin | R 3 | Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende Oberstaatsanwältin | R 3 | |
- | als Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht - | |||
- | als Leiter oder Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht- | |||
Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende Oberstaatsanwältin | R 4 | Leitender Oberstaatsanwalt, Leitende Oberstaatsanwältin | R 4 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht - | |||
Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwältin | R 6 | Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwältin | R 6 | |
- | als Leiter oder Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht - |